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   BPatG, 08.08.2018 - 5 ZA (pat) 34/18   

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BPatG, 08.08.2018 - 5 ZA (pat) 34/18 (https://dejure.org/2018,50456)
BPatG, Entscheidung vom 08.08.2018 - 5 ZA (pat) 34/18 (https://dejure.org/2018,50456)
BPatG, Entscheidung vom 08. August 2018 - 5 ZA (pat) 34/18 (https://dejure.org/2018,50456)
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Wird zitiert von ... (3)Neu Zitiert selbst (3)

  • BGH, 18.12.2012 - X ZB 11/12

    Doppelvertretung im Nichtigkeitsverfahren

    Auszug aus BPatG, 08.08.2018 - 5 ZA (pat) 34/18
    Bei der Prüfung der Notwendigkeit der geltend gemachten Kosten einer Doppelvertretung ist eine typisierende Betrachtungsweise geboten (vgl. BGH GRUR 2013, 427, Rn. 23 f. - Doppelvertretung in Nichtigkeitsverfahren; BGH GRUR 2013, 430, Rn. 23 f. - Rechtsanwalt im Nichtigkeitsverfahren; Schulte/Püschel, PatG, 10. Auflage, § 80 Rdn. 40 m. w. N.).
  • BGH, 18.12.2012 - X ZB 6/12

    Kosten des Patentnichtigkeitsverfahrens: Erstattungsfähigkeit von Rechts- und

    Auszug aus BPatG, 08.08.2018 - 5 ZA (pat) 34/18
    Bei der Prüfung der Notwendigkeit der geltend gemachten Kosten einer Doppelvertretung ist eine typisierende Betrachtungsweise geboten (vgl. BGH GRUR 2013, 427, Rn. 23 f. - Doppelvertretung in Nichtigkeitsverfahren; BGH GRUR 2013, 430, Rn. 23 f. - Rechtsanwalt im Nichtigkeitsverfahren; Schulte/Püschel, PatG, 10. Auflage, § 80 Rdn. 40 m. w. N.).
  • BPatG, 26.07.2017 - 5 Ni 26/14

    Patentnichtigkeitsklageverfahren - "Entwicklungsvorrichtung und

    Auszug aus BPatG, 08.08.2018 - 5 ZA (pat) 34/18
    5 ZA (pat) 34/18 zu 5 Ni 26/14 (EP) KoF 18/18.
  • BPatG, 17.07.2019 - 6 ZA (pat) 43/18
    Gefolgt werde nunmehr der Entscheidung des 5. Senats des Bundespatentgerichts 5 ZA (pat) 34/18 vom 8. August 2018, wonach ein Abstimmungsbedarf, wie er von der Rechtsprechung als entscheidendes Kriterium für die Anerkennung der Doppelvertretungskosten angesehen werde, nicht mehr vorliege, wenn eine Patentverletzung rechtskräftig festgestellt sei.

    Der Schutzumfang des Patents spielt im Höheverfahren keine Rolle mehr, so dass ein fortbestehender Abstimmungsbedarf mit dem Vorgehen im Nichtigkeitsverfahren unter keinem rechtlichen Gesichtspunkt erkennbar ist (so auch BPatG München, Beschluss vom 8. August 2018 - 5 ZA (pat) 34/18).

    Im Sinne der zitierten BGH-Entscheidung ist eine besondere Abstimmung zwischen Rechts- und Patentanwalt über die Strategie in der mündlichen Verhandlung des Nichtigkeitsverfahrens nicht notwendig (BPatG München, Beschluss vom 8. August 2018 - 5 ZA (pat) 34/18).

  • BPatG, 11.02.2021 - 4 Ni 25/17
    Hintergrund dieser Rechtsprechung ist in erster Linie ein sich aus der gleichzeitigen Anhängigkeit eines Verletzungsrechtsstreits und einer dasselbe Patent betreffenden Nichtigkeitsklage ergebender Abstimmungsbedarf im Hinblick auf das Vorbringen der Partei in beiden Verfahren und die Auswahl der in Betracht kommenden Angriffs- oder Verteidigungsstrategien, um ein idealerweise widerspruchsfreies Vorgehen in beiden Verfahren zu ermöglichen (BGH, a.a.O. Rn. 30 - Doppelvertretung in Nichtigkeitsverfahren; BPatG Beschl. v. 8. August 2018 - 5 ZA (pat) 34/18; Beschl. v. 17. Juli 2019 - 6 ZA (pat) 43/18 - juris).

    Der Schutzumfang des Patents spielt im Rechtsstreit über die Höhe des Schadensersatzes keine Rolle mehr, so dass ein fortbestehender Abstimmungsbedarf mit dem Vorgehen im Nichtigkeitsverfahren unter keinem rechtlichen Gesichtspunkt erkennbar ist (vgl. BPatG Beschl. v. 8. August 2018 - 5 ZA (pat) 34/18; Beschl. v. 17. Juli 2019 - 6 ZA (pat) 43/18 - juris).

    Somit ist auch bei dieser Sachlage keine besondere Abstimmung zwischen Rechts- und Patentanwalt über die Strategie in der mündlichen Verhandlung des Nichtigkeitsverfahrens im Sinne der zitierten BGH-Entscheidungen notwendig (vgl. BPatG Beschl. v. 8. August 2018 - 5 ZA (pat) 34/18, Rn. 20 - juris).

  • BPatG, 12.09.2022 - 2 Ni 41/16
    Schon zuvor hatte der 5. Senat des BPatG (Beschluss vom 8. August 2018, 5 ZA (pat) 34/18, juris, Rn. 16, 17) entschieden:.
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